Deine Steuererklärung — vorbereiten & verstehen
Drei Fragen, drei Antworten: Muss ich abgeben? Lohnt es sich — und wie viel kommt zurück? Was brauche ich dafür? Deine Zahlen aus dem Gesamtbild reisen automatisch mit.
Vorbereiten & verstehen — nicht „machen". Deine Steuererklärung gibst du selbst ab (z. B. über ELSTER) oder über eine:n Befugte:n — Steuerberater:in oder, als reine:r Angestellte:r oft günstiger, einen Lohnsteuerhilfeverein (§ 4 Nr. 11 StBerG). SteuerMut zeigt dir zweifach geprüftes Wissen und strukturiert deine eigenen Eingaben — wir erstellen und übermitteln keine Erklärung und bewerten keinen Einzelfall (§ 2 Abs. 2 StBerG).
1 · Muss ich überhaupt abgeben?
Beantworte die Punkte, die auf dich zutreffen — du siehst sofort, ob das Finanzamt eine Erklärung von dir erwartet oder ob sie freiwillig ist.
Keine Pflicht erkannt — du kannst freiwillig abgeben (Antragsveranlagung, § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) und hast dafür 4 Jahre Zeit (§ 169 AO). Das lohnt sich fast immer, wenn Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen.
Geprüfte Fakten (§ 46 Abs. 2 EStG · § 149 AO · § 169 AO), Stand 2026-07-18. Vorprüfung deiner Angaben — seltene Sonderfälle (z. B. Beitrags-Erstattungen) prüft dein:e Steuerberater:in.
2 · Lohnt es sich — wie viel kommt zurück?
Lohnt sich der Aufwand? Gib ein, was bei dir zusammenkommt — du siehst sofort, ob deine Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 € kommen (den das Finanzamt ohnehin abzieht) und wie viel € dir das ungefähr zurückbringt.
Erfasst nur die Ersparnis aus Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Sonderausgaben (Vorsorge, Spenden), außergewöhnliche Belastungen und zu viel einbehaltene Lohnsteuer sind nicht enthalten — deine echte Erstattung kann höher sein. Pauschbetrag § 9a, Homeoffice § 4 Abs. 5 Nr. 6c, Pendlerpauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4, Tarif § 32a, Soli § 4 SolzG — zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (VZ 2026). Das zvE wird grob aus dem Brutto geschätzt. Orientierung, keine Steuerberatung.
3 · Was brauche ich dafür?
0 von 6 Punkten sind schon erfasst — was du hier einträgst, steht automatisch in deinem Schätzer und im Übergabe-Datensatz.
- Geburtsjahrsteht auf jeder Erklärung
- Familienstandentscheidet über Einzel- oder Zusammenveranlagung (Splitting)
- Kirchensteuer ja/neinwirkt auf die Steuer-Rechnung
- Handwerker- & Haushaltshilfe-Rechnungen (§ 35a)20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer — Rechnung + Überweisung genügen
- SpendenbescheinigungenSpenden sind Sonderausgaben — Bescheinigungen sammeln
- Vorsorge-Beiträge (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit …)Vorsorgeaufwendungen zählen als Sonderausgaben
Deine Fristen
Bis 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich das bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
Freiwillige (Antrags-)Veranlagung: 4 Jahre rückwirkend möglich — VZ 2024 bis 31.12.2028, VZ 2025 bis 31.12.2029. (§ 169 AO i. V. m. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG)
Alle §§ sind zweifach gegen den deutschen Gesetzeswortlaut geprüft (Stand 2026-07-18: § 46 EStG, § 149/§ 169 AO, §§ 2–6 StBerG, § 9 EStG). Berechnungen sind Modelle mit deinen Angaben und offengelegten Annahmen — Orientierung, keine Steuerberatung und keine Erklärungserstellung.