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Kapital & Krypto: was ist steuerfrei, was nicht?

ETFs, Aktien, Dividenden, Krypto — und die Frage „was passiert bei einem Wegzug?". Öffne einen Punkt, um den Rechner + die belegten §§ zu sehen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Dein Weg mit SteuerMut — verstehen → durchplanen → übergeben

  1. 1Verstehenhier

    Kapital & Krypto — was steuerfrei ist und was nicht

  2. 2Durchplanen & optimieren

    Bau dein Bild und finde deine Hebel

  3. 3Sauber übergeben

    Für ein sicheres Einkommen brauchst du oft keinen Profi — bei Bedarf sauber an die:den StB übergeben.

Kapitalerträge (Depot, ETFs, Aktien)

Abgeltungsteuer-RechnerWas bleibt nach 25 % + Soli von deinen Kapitalerträgen?

Abgeltungsteuer-Rechner: was bleibt von deinen Kapitalerträgen nach Steuer? (Sparer-Pauschbetrag + Teilfreistellung berücksichtigt)

25 % Abgeltungsteuer + Soli (= 26,375 %), Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG) verifiziert. Ohne Kirchensteuer und ohne Günstigerprüfung (bei niedrigem Einkommen kann dein persönlicher Satz günstiger sein, § 32d Abs. 6). Orientierung, keine Steuerberatung.

Ausländische Quellensteuer anrechnen (§ 32d Abs. 5)US-Aktien/Auslands-ETF: ausländische Quellensteuer wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet — höchstens 25 % bzw. DBA-Satz; der Überhang ist im Quellenstaat zu erstatten

Ausländische Dividenden/Zinsen (US-Aktien, Auslands-ETF, Schweizer Werte) sind doppelt belastet: Quellensteuer im Ausland + Abgeltungsteuer (25 % + Soli) in Deutschland. Die ausländische Steuer wird angerechnet — aber gedeckelt. Rechne, was bleibt.

Ausländische Quellensteuer gezahlt2.800 €
davon in DE anrechenbar (§ 32d Abs. 5)1.200 €
deutsche Abgeltungsteuer nach Anrechnung910 €
nicht anrechenbar → im Quellenstaat erstattbar1.600 €
Netto-Dividende (ohne Erstattung)4.290 €

Achtung: 1.600 € der ausländischen Steuer sind in Deutschland NICHT anrechenbar (über dem DBA-Höchstsatz) — diesen Teil musst du im Quellenstaat zurückfordern (Erstattungsverfahren). Die Anrechnung ist auf 25 % je Kapitalertrag (§ 32d Abs. 5 S. 1) bzw. den DBA-Höchstsatz begrenzt und kann die deutsche Steuer höchstens auf 0 senken (S. 3). Der DBA-Satz ist länderabhängig (Eingabe). Die exakte SolZ-Verrechnung + das Erstattungsverfahren je Land gehören zur Depotbank/zum Steuerberater. Modellrechnung. (§ 32d Abs. 5 EStG.)

GünstigerprüfungLohnt der persönliche Tarif statt 25 %? (bei niedrigem Einkommen)

Günstigerprüfung: Lohnt es sich, deine Kapitalerträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer zum persönlichen Tarif zu versteuern? Das hilft v. a. bei niedrigem Einkommen (Rente, Studium, wenig zu versteuern).

25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1), Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) und Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € (§ 20 Abs. 9) zweifach gegen die Primärnormen geprüft; § 32a-Tarif + Soli euro-genau (VZ 2026). Ohne Kirchensteuer (mindert bei Pflicht beide Wege) und ohne den KiSt-Minderungssatz des § 32d Abs. 1 S. 3. Orientierung, keine Steuerberatung.

Freistellungsauftrag über mehrere BankenPauschbetrag richtig aufteilen — er ist über ALLE Banken gedeckelt (§ 44a)

Dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) gilt über alle Banken zusammen — du kannst ihn aufteilen, aber nie „pro Bank" voll bekommen (§ 44a EStG). Trag deine Banken mit den erwarteten Erträgen ein; wir schlagen die Aufteilung vor.

Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 € (§ 20 Abs. 9) + Abgeltung 25 % (§ 32d Abs. 1) — zweifach verifiziert. Die Aufteilung ist ein Vorschlag (größte Bank zuerst gedeckt). Zu viel einbehaltene Steuer holst du über die Anlage KAP zurück. Soli/Kirchensteuer hier vereinfacht außen vor. Keine Steuerberatung.

Vorabpauschale-RechnerVorab-Steuer auf Fonds — thesaurierend vs. ausschüttend (§ 18 InvStG)

Vorabpauschale-Rechner: die jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds (Basiszins 2,53 % 2025). Gedeckelt auf deinen tatsächlichen Wertzuwachs — bei Verlust 0 €.

§ 18 InvStG (Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs) zweifach verifiziert. Annahme: voll thesaurierend, ganzjährig gehalten (im Kaufjahr greift eine Monats-Zwölftelung). Vor Sparer-Pauschbetrag. Orientierung, keine Steuerberatung.

Thesaurierend oder ausschüttend — was ist für mich besser?Beide Varianten über deinen Horizont gerechnet — Endwert nach Steuer im Vergleich

Keine Faustregel — wir rechnen beide Varianten über deinen Horizont (verifizierte Projektion: Vorabpauschale, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Abgeltung) und zeigen, was real übrig bleibt.

thesaurierend

206.833 €

Endwert nach Steuer · Steuer währenddessen 2.816 € · bei Verkauf 10.489 €

ausschüttend

206.833 €

Endwert nach Steuer · Steuer währenddessen 2.816 € · bei Verkauf 10.489 €

Über 20 Jahre praktisch gleichauf (0 € Unterschied). Solange deine Ausschüttung nicht über dem Basisertrag (Basiszins × 70 %) liegt, hebt die Vorabpauschale die thesaurierende Variante genau dorthin — steuerlich fast egal. Dann entscheidet der Komfort (thesaurierend = keine Wiederanlage, weniger Aufwand).

Modellrechnung (nominal, konstante Rendite, Basiszins des aktuellen Jahres fortgeschrieben, voller Sparer-Pauschbetrag aufs Depot) — Orientierung, keine Steuerberatung. Reale Renditen schwanken.

Einzelaktien dauerhaft haltenEine Aktie im Direktbestand (kein Fonds) — § 20 ohne Teilfreistellung/Vorabpauschale, als Position ins Netto-Vermögen

Die Rechner oben prüfen einen Verkauf. Wenn du Einzelaktien dagegen dauerhaft hältst, führ sie als eigene Position: du siehst die richtige Steuer beim späteren Verkauf (§ 20 — Abgeltung ohne Teilfreistellung und ohne Vorabpauschale (kein Fonds)) und übernimmst den heutigen Wert in dein Netto-Vermögen — flach, ohne erfundenes Wachstum (es zählt heute voll, wächst in deinen Wegen/FIRE aber nicht mit).

Zum Halte-Rechner →
Kapital-Lebensversicherung läuft aus — wie viel ist steuerpflichtig?Alte LV/Rentenversicherung mit Kapitalwahl: ≥ 12 Jahre + nach 60/62 → nur halber Ertrag steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6)

Eine alte Kapital-Lebens-/Rentenversicherung läuft aus? Steuerpflichtig ist nur der Ertrag (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) — und bei langer Laufzeit oft nur die Hälfte davon:

Steuerpflichtiger Ertrag10.000 €
Ertrag gesamt 20.000 € — davon nur die Hälfte steuerpflichtig (≥ 12 Jahre + nach dem 60. Lebensjahr).

Du erfüllst die Halbeinkünfte-Bedingung (mindestens 12 Jahre Laufzeit + Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) — nur die HÄLFTE des Ertrags ist steuerpflichtig, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz statt der 25-%-Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 nimmt diesen Fall aus dem Abgeltungstarif). Die vom Versicherer einbehaltene Kapitalertragsteuer holst du über die Steuererklärung zurück, falls dein Satz niedriger ist. Verträge ab 2012: Altersgrenze 62 (§ 52 Abs. 28). Orientierung, keine Steuerberatung. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.)

Belege & §§ (Kapitalerträge)Geprüfte Eckdaten: Abgeltung, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Günstigerprüfung
  • Abgeltungsteuer25 % + Soli (effektiv 26,375 %)§ 32d Abs. 1 EStG

    Pauschaler Satz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) — die Bank führt ihn meist direkt ab.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)§ 20 Abs. 9 EStG

    Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — per Freistellungsauftrag bei der Bank.

    Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15

  • Teilfreistellung (Investmentfonds)Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 % steuerfrei§ 20 InvStG

    Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei (Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds).

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Vorabpauschale (thesaurierende Fonds)Basiszins 2,29 % (2024) · 2,53 % (2025)§ 18 InvStG

    Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds; wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).

    Stand: Basiszins 2024/2025 · geprüft 2026-06-15 · Basiszins wird jährlich vom BMF festgesetzt (2026: 3,20 %) — nie ohne Jahr verwenden.

  • GünstigerprüfungAntrag, wenn persönlicher Satz < 25 %§ 32d Abs. 6 EStG

    Bei niedrigem Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein als 25 % — per Antrag in der Steuererklärung.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Abgeltungsteuer 25 %25 % auf Kapitalerträge (+ Soli = 26,375 %)§ 32d Abs. 1 EStG

    Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden grundsätzlich pauschal mit 25 % besteuert — unabhängig von deinem sonstigen Einkommen. Die Bank behält das automatisch ein.

    Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16

  • Günstigerprüfungpersönlicher Tarif statt 25 %, wenn günstiger§ 32d Abs. 6 EStG

    Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. wenig Einkommen, Rente, Studium), kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Die Kapitalerträge werden dann zum normalen Tarif (§ 32a) versteuert. Das Finanzamt prüft automatisch und nimmt die günstigere Variante — bringt der Antrag nichts, bleibt es bei 25 % (kein Nachteil).

    Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (einzeln) / 2.000 € (zusammen)§ 20 Abs. 9 EStG

    Vor der Steuer bleiben 1.000 € deiner Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare 2.000 €). Tatsächliche Werbungskosten kannst du daneben nicht abziehen.

    Stand: ab VZ 2023 · geprüft 2026-06-16 · reformsensibel: 1.000/2.000 € seit VZ 2023 (vorher 801/1.602 €).

Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen (EStG/InvStG/AStG) + BMF geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Im Zweifel Steuerberater:in fragen.