Übersicht

Einzelaktien & Krypto halten

Selbst gehaltene Einzelaktien und Krypto werden steuerlich anders behandelt als ein Fonds/ETF: Aktien laufen über § 20 (Abgeltung, aber ohne Teilfreistellung und ohne Vorabpauschale), Krypto über § 23 (nach einem Jahr steuerfrei). Trag deine Positionen ein, sieh die richtige Steuer beim Verkauf — und übernimm sie als Asset in dein Netto-Vermögen.

Eine einzelne Aktie im Direktbestand (kein Fonds/ETF). Steuer läuft über § 20 — Abgeltung 25 % auf realisierte Gewinne/Dividenden, OHNE Teilfreistellung und OHNE Vorabpauschale (die gibt es nur bei Fonds).

Projektions-Disziplin: die Position zählt heute voll in dein Netto-Vermögen, bleibt in FIRE/Vermögensweg aber flach (kein erfundenes Wachstum — Einzelwerte sind idiosynkratisch, Upside nur als Szenario). Modellrechnung aus zweifach belegten §§ (§ 20 / § 23 EStG), keine Steuerberatung. Soli/Kirchensteuer und Verlustverrechnung bleiben hier vereinfacht außen vor.

Belegt aus den Codex-Dossiers § 20 EStG (Kapitalvermögen/Abgeltung) und § 23 EStG (private Veräußerung/Krypto), beide zweifach gegen den Gesetzeswortlaut verifiziert. Für Teilverkäufe mehrerer Krypto-Tranchen (FIFO über Jahre) gibt es den § 23-FIFO-Rechner. Keine Steuerberatung.