Ein thesaurierender ETF legt seine Erträge automatisch wieder an, statt sie auszuschütten. Damit der Staat nicht bis zum Verkauf (womöglich Jahrzehnte) auf Steuer wartet, wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert: ein pauschaler Mindestertrag aus dem Fondswert und dem Basiszins (Basisertrag = Wert × Basiszins × 0,7), gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres.
Keine Doppelsteuer — nur Timing
Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung: Beim späteren Verkauf wird alles, was du über die Jahre schon versteuert hast, angerechnet. Über die gesamte Haltedauer zahlst du also nicht mehr — nur früher. Bei Aktienfonds mildert die Teilfreistellung (30 %) den steuerpflichtigen Anteil.
Vorabpauschale-Rechner: die jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds (Basiszins 2,53 % 2025). Gedeckelt auf deinen tatsächlichen Wertzuwachs — bei Verlust 0 €.
§ 18 InvStG (Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs) zweifach verifiziert. Annahme: voll thesaurierend, ganzjährig gehalten (im Kaufjahr greift eine Monats-Zwölftelung). Vor Sparer-Pauschbetrag. Orientierung, keine Steuerberatung.