Lexikon

Anleger · § 32d Abs. 6 EStG

Kapitalerträge: lohnt der Antrag auf Günstigerprüfung?

Statt der pauschalen 25 % Abgeltungsteuer kannst du deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern lassen — wenn der niedriger ist.

Rechtsstand 2026

Kapitalerträge werden normalerweise pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli/KiSt) besteuert. Liegt dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 %, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6): Das Finanzamt rechnet dann mit deinem tatsächlichen Tarif und erstattet die Differenz.

Für wen sich das lohnt

Vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen — Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Menschen in Elternzeit. Der Antrag kann nie schaden: Ist der persönliche Tarif höher, bleibt es automatisch bei den 25 %. Das Ankreuzen kostet nichts.

Günstigerprüfung: Lohnt es sich, deine Kapitalerträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer zum persönlichen Tarif zu versteuern? Das hilft v. a. bei niedrigem Einkommen (Rente, Studium, wenig zu versteuern).

25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1), Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) und Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € (§ 20 Abs. 9) zweifach gegen die Primärnormen geprüft; § 32a-Tarif + Soli euro-genau (VZ 2026). Ohne Kirchensteuer (mindert bei Pflicht beide Wege) und ohne den KiSt-Minderungssatz des § 32d Abs. 1 S. 3. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.