Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) fällt Abgeltungsteuer an — aber erst über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung, § 20 Abs. 9). Bis dahin bleiben die Erträge steuerfrei.
Der häufige Fehler: falsch verteilt
Damit die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag (§ 44a). Wichtig: Der Pauschbetrag gilt über alle Banken zusammen — verteilst du bei drei Banken je 1.000 €, überziehst du und musst korrigieren. Teile die 1.000 € dorthin, wo deine Erträge anfallen.
Dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) gilt über alle Banken zusammen — du kannst ihn aufteilen, aber nie „pro Bank" voll bekommen (§ 44a EStG). Trag deine Banken mit den erwarteten Erträgen ein; wir schlagen die Aufteilung vor.
Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 € (§ 20 Abs. 9) + Abgeltung 25 % (§ 32d Abs. 1) — zweifach verifiziert. Die Aufteilung ist ein Vorschlag (größte Bank zuerst gedeckt). Zu viel einbehaltene Steuer holst du über die Anlage KAP zurück. Soli/Kirchensteuer hier vereinfacht außen vor. Keine Steuerberatung.