Lexikon

Familie · § 31 EStG

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — bekomme ich beides?

Nein — das Finanzamt prüft automatisch, was für dich besser ist. Für die meisten ist es das Kindergeld.

Rechtsstand 2026

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege für dieselbe Entlastung — du bekommst nicht beides. Das Kindergeld (2026: 259 € je Kind/Monat) wird laufend ausgezahlt. In deiner Steuererklärung führt das Finanzamt automatisch die Günstigerprüfung (§ 31) durch: Bringt der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6) mehr Steuerersparnis als das Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das bereits gezahlte Kindergeld verrechnet.

Wann kippt es zum Freibetrag?

Erst bei höheren Einkommen: Weil die Ersparnis durch den Freibetrag mit deinem Steuersatz steigt, überholt sie das feste Kindergeld ungefähr im Bereich des Spitzensteuersatzes. Für die meisten Familien bleibt das Kindergeld günstiger — du musst nichts tun, das Amt rechnet.

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Das Finanzamt nimmt automatisch das Bessere (§ 31). Eingabe = gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (Zusammenveranlagung).

Modellrechnung mit dem verifizierten § 32a-Splittingtarif + Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6) und Kindergeld (§ 66). Annahme Zusammenveranlagung; bei Alleinerziehenden gilt der halbe Freibetrag. Ohne Soli/Kirchensteuer-Nebeneffekte. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.