„Sollen wir in III/V wechseln, dann sparen wir Steuern"? — das ist der verbreitetste Irrtum bei verheirateten Paaren. Die Steuerklasse ändert eure Jahressteuer nicht. Die steht über das Ehegattensplitting fest (§ 32a Abs. 5): Euer gemeinsames Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt — unabhängig davon, welche Klassen ihr habt.
Was die Klasse WIRKLICH ändert
Nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung (§ 38b): wer von euch monatlich mehr netto in der Tasche hat — und ob ihr am Jahresende nachzahlt oder erstattet bekommt. Es ist eine Liquiditäts-Frage, keine Steuerspar-Frage.
- III/V — sinnvoll bei stark ungleichen Einkommen: der Besserverdienende (III) hat viel netto, der andere (V) wenig. Oft folgt eine Nachzahlung.
- IV/IV — der Standard bei ähnlichen Einkommen; am Jahresende meist ausgeglichen.
- IV/IV mit Faktor — verteilt die Last unterjährig am fairsten und vermeidet böse Überraschungen.
Was tatsächlich Steuer spart: die Zusammenveranlagung selbst
Der echte Vorteil liegt nicht in der Klasse, sondern im Splitting gegenüber einer Einzelveranlagung — und der ist bei ungleichen Einkommen am größten. So viel bringt es euch:
Splitting-Vorteil-Rechner: zu versteuerndes Einkommen je Partner eingeben (nicht Brutto) — Vergleich Zusammenveranlagung vs. getrennt.
Rechnet die tarifliche Einkommensteuer (§ 32a) auf das bereits ermittelte zu versteuernde Einkommen — ohne Soli/Kirchensteuer, ohne Ermittlung des zvE selbst. Tarif zweifach gegen den amtlichen BMF-Rechner geprüft (VZ 2026). Orientierung, keine Steuerberatung.