Lexikon

Familie · § 38b EStG

Steuerklasse III/V oder IV/IV — was ändert das wirklich?

Die häufigste Verwechslung bei Ehepaaren: Ein Steuerklassen-Wechsel ändert nicht eure Jahressteuer — nur, wer monatlich mehr netto hat.

Rechtsstand 2026

„Sollen wir in III/V wechseln, dann sparen wir Steuern"? — das ist der verbreitetste Irrtum bei verheirateten Paaren. Die Steuerklasse ändert eure Jahressteuer nicht. Die steht über das Ehegattensplitting fest (§ 32a Abs. 5): Euer gemeinsames Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt — unabhängig davon, welche Klassen ihr habt.

Was die Klasse WIRKLICH ändert

Nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung (§ 38b): wer von euch monatlich mehr netto in der Tasche hat — und ob ihr am Jahresende nachzahlt oder erstattet bekommt. Es ist eine Liquiditäts-Frage, keine Steuerspar-Frage.

  • III/V — sinnvoll bei stark ungleichen Einkommen: der Besserverdienende (III) hat viel netto, der andere (V) wenig. Oft folgt eine Nachzahlung.
  • IV/IV — der Standard bei ähnlichen Einkommen; am Jahresende meist ausgeglichen.
  • IV/IV mit Faktor — verteilt die Last unterjährig am fairsten und vermeidet böse Überraschungen.

Was tatsächlich Steuer spart: die Zusammenveranlagung selbst

Der echte Vorteil liegt nicht in der Klasse, sondern im Splitting gegenüber einer Einzelveranlagung — und der ist bei ungleichen Einkommen am größten. So viel bringt es euch:

Splitting-Vorteil-Rechner: zu versteuerndes Einkommen je Partner eingeben (nicht Brutto) — Vergleich Zusammenveranlagung vs. getrennt.

Rechnet die tarifliche Einkommensteuer (§ 32a) auf das bereits ermittelte zu versteuernde Einkommen — ohne Soli/Kirchensteuer, ohne Ermittlung des zvE selbst. Tarif zweifach gegen den amtlichen BMF-Rechner geprüft (VZ 2026). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.