Bist du alleinerziehend, mindert der Entlastungsbetrag dein zu versteuerndes Einkommen um 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu (§ 24b). In der Lohnsteuer steckt er in der Steuerklasse II.
Die Bedingung: wirklich allein
Zum Haushalt darf keine weitere erwachsene Person gehören (außer volljährige Kinder, für die dir noch Kindergeld zusteht). Zieht jemand ein oder aus, wird der Betrag monatsweise gezwölftelt — für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzung galt.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wenn du wirklich allein mit deinen Kindern wohnst (kein:e weitere:r Erwachsene:r im Haushalt), zieht das Finanzamt diesen Betrag zusätzlich von deinen Einkünften ab.
Das ist der Abzug von der Summe der Einkünfte — deine echte Steuerersparnis ist ungefähr 4.260 € × dein persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. bei 30 %: rund 1.278 €).
§ 24b EStG: 4.260 € (erstes Kind) + 240 € je weiteres Kind, monatsweise gezwölftelt (Abs. 4) — zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Voraussetzung: „alleinstehend" (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderen Erwachsenen), mind. 1 Kind mit Kindergeld/Freibetrag im Haushalt, Steuer-ID des Kindes. Läuft i. d. R. über Steuerklasse II. Orientierung, keine Steuerberatung.