Lexikon

Familie · § 24b EStG

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer allein mit Kind lebt, bekommt 4.260 € im Jahr steuerfrei — plus 240 € je weiteres Kind.

Rechtsstand 2026

Bist du alleinerziehend, mindert der Entlastungsbetrag dein zu versteuerndes Einkommen um 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu (§ 24b). In der Lohnsteuer steckt er in der Steuerklasse II.

Die Bedingung: wirklich allein

Zum Haushalt darf keine weitere erwachsene Person gehören (außer volljährige Kinder, für die dir noch Kindergeld zusteht). Zieht jemand ein oder aus, wird der Betrag monatsweise gezwölftelt — für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzung galt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wenn du wirklich allein mit deinen Kindern wohnst (kein:e weitere:r Erwachsene:r im Haushalt), zieht das Finanzamt diesen Betrag zusätzlich von deinen Einkünften ab.

Grundbetrag (1. Kind)4.260 €
Entlastungsbetrag4.260 €

Das ist der Abzug von der Summe der Einkünfte — deine echte Steuerersparnis ist ungefähr 4.260 € × dein persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. bei 30 %: rund 1.278 €).

§ 24b EStG: 4.260 € (erstes Kind) + 240 € je weiteres Kind, monatsweise gezwölftelt (Abs. 4) — zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Voraussetzung: „alleinstehend" (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderen Erwachsenen), mind. 1 Kind mit Kindergeld/Freibetrag im Haushalt, Steuer-ID des Kindes. Läuft i. d. R. über Steuerklasse II. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.