Lexikon

Familie · § 16 ErbStG

Erben und Schenken: die Freibeträge, die alle zehn Jahre neu zählen

Wie viel steuerfrei übergeht, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab — und der Freibetrag lebt alle zehn Jahre wieder auf. Wer früh schenkt, verschenkt mehrfach steuerfrei.

Rechtsstand 2026

Ob Erbschaft oder Schenkung — steuerfrei bleibt, was innerhalb deines persönlichen Freibetrags (§ 16 ErbStG) liegt. Der hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehe-/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (auch Stiefkinder): 400.000 € je Kind und Elternteil
  • Enkel: 200.000 €
  • übrige (Geschwister, Freunde …): 20.000 €

Der Zehn-Jahres-Trick

Der Freibetrag gilt je Schenker und je zehn Jahre (§ 14): Nach Ablauf von zehn Jahren lebt er komplett wieder auf. Wer sein Vermögen früh und in Etappen überträgt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen — bei zwei Elternteilen sogar doppelt (jedes Elternteil hat den eigenen Freibetrag gegenüber dem Kind).

Erbschaft-/Schenkungsteuer-Rechner: wie viel Steuer fällt auf einen Erwerb an? (Freibetrag + Steuerklasse je nach Verwandtschaft, beim Erbfall zusätzlich der Versorgungsfreibetrag § 17 — §§ 16/17/19 ErbStG)

Werte verifiziert (§§ 15/16/17/19 ErbStG). Der Versorgungsfreibetrag § 17 (Ehegatte 256.000 €, Kinder altersgestaffelt bis 27) gilt nur beim Erbfall und wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt. Vereinfachung: ohne Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Befreiungen (z. B. Familienheim, Betriebsvermögen). Der Freibetrag gilt je 10 Jahre pro Schenker (§ 14). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.