Kapital & Krypto: was ist steuerfrei, was nicht?
ETFs, Aktien, Dividenden, Krypto — und die Frage „was passiert bei einem Wegzug?". Öffne einen Punkt, um den Rechner + die belegten §§ zu sehen. Orientierung, keine Steuerberatung.
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Kapital & Krypto — was steuerfrei ist und was nicht
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Kapitalerträge (Depot, ETFs, Aktien)
Abgeltungsteuer-RechnerWas bleibt nach 25 % + Soli von deinen Kapitalerträgen?
Abgeltungsteuer-Rechner: was bleibt von deinen Kapitalerträgen nach Steuer? (Sparer-Pauschbetrag + Teilfreistellung berücksichtigt)
25 % Abgeltungsteuer + Soli (= 26,375 %), Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9) und Teilfreistellung (§ 20 InvStG) verifiziert. Ohne Kirchensteuer und ohne Günstigerprüfung (bei niedrigem Einkommen kann dein persönlicher Satz günstiger sein, § 32d Abs. 6). Orientierung, keine Steuerberatung.
Ausländische Quellensteuer anrechnen (§ 32d Abs. 5)US-Aktien/Auslands-ETF: ausländische Quellensteuer wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet — höchstens 25 % bzw. DBA-Satz; der Überhang ist im Quellenstaat zu erstatten
Ausländische Dividenden/Zinsen (US-Aktien, Auslands-ETF, Schweizer Werte) sind doppelt belastet: Quellensteuer im Ausland + Abgeltungsteuer (25 % + Soli) in Deutschland. Die ausländische Steuer wird angerechnet — aber gedeckelt. Rechne, was bleibt.
Achtung: 1.600 € der ausländischen Steuer sind in Deutschland NICHT anrechenbar (über dem DBA-Höchstsatz) — diesen Teil musst du im Quellenstaat zurückfordern (Erstattungsverfahren). Die Anrechnung ist auf 25 % je Kapitalertrag (§ 32d Abs. 5 S. 1) bzw. den DBA-Höchstsatz begrenzt und kann die deutsche Steuer höchstens auf 0 senken (S. 3). Der DBA-Satz ist länderabhängig (Eingabe). Die exakte SolZ-Verrechnung + das Erstattungsverfahren je Land gehören zur Depotbank/zum Steuerberater. Modellrechnung. (§ 32d Abs. 5 EStG.)
GünstigerprüfungLohnt der persönliche Tarif statt 25 %? (bei niedrigem Einkommen)
Günstigerprüfung: Lohnt es sich, deine Kapitalerträge statt mit 25 % Abgeltungsteuer zum persönlichen Tarif zu versteuern? Das hilft v. a. bei niedrigem Einkommen (Rente, Studium, wenig zu versteuern).
25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1), Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6) und Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € (§ 20 Abs. 9) zweifach gegen die Primärnormen geprüft; § 32a-Tarif + Soli euro-genau (VZ 2026). Ohne Kirchensteuer (mindert bei Pflicht beide Wege) und ohne den KiSt-Minderungssatz des § 32d Abs. 1 S. 3. Orientierung, keine Steuerberatung.
Freistellungsauftrag über mehrere BankenPauschbetrag richtig aufteilen — er ist über ALLE Banken gedeckelt (§ 44a)
Dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) gilt über alle Banken zusammen — du kannst ihn aufteilen, aber nie „pro Bank" voll bekommen (§ 44a EStG). Trag deine Banken mit den erwarteten Erträgen ein; wir schlagen die Aufteilung vor.
Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 € (§ 20 Abs. 9) + Abgeltung 25 % (§ 32d Abs. 1) — zweifach verifiziert. Die Aufteilung ist ein Vorschlag (größte Bank zuerst gedeckt). Zu viel einbehaltene Steuer holst du über die Anlage KAP zurück. Soli/Kirchensteuer hier vereinfacht außen vor. Keine Steuerberatung.
Vorabpauschale-RechnerVorab-Steuer auf Fonds — thesaurierend vs. ausschüttend (§ 18 InvStG)
Vorabpauschale-Rechner: die jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender Fonds (Basiszins 2,53 % 2025). Gedeckelt auf deinen tatsächlichen Wertzuwachs — bei Verlust 0 €.
§ 18 InvStG (Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs) zweifach verifiziert. Annahme: voll thesaurierend, ganzjährig gehalten (im Kaufjahr greift eine Monats-Zwölftelung). Vor Sparer-Pauschbetrag. Orientierung, keine Steuerberatung.
Thesaurierend oder ausschüttend — was ist für mich besser?Beide Varianten über deinen Horizont gerechnet — Endwert nach Steuer im Vergleich
Keine Faustregel — wir rechnen beide Varianten über deinen Horizont (verifizierte Projektion: Vorabpauschale, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Abgeltung) und zeigen, was real übrig bleibt.
thesaurierend
206.833 €
Endwert nach Steuer · Steuer währenddessen 2.816 € · bei Verkauf 10.489 €
ausschüttend
206.833 €
Endwert nach Steuer · Steuer währenddessen 2.816 € · bei Verkauf 10.489 €
Über 20 Jahre praktisch gleichauf (0 € Unterschied). Solange deine Ausschüttung nicht über dem Basisertrag (Basiszins × 70 %) liegt, hebt die Vorabpauschale die thesaurierende Variante genau dorthin — steuerlich fast egal. Dann entscheidet der Komfort (thesaurierend = keine Wiederanlage, weniger Aufwand).
Modellrechnung (nominal, konstante Rendite, Basiszins des aktuellen Jahres fortgeschrieben, voller Sparer-Pauschbetrag aufs Depot) — Orientierung, keine Steuerberatung. Reale Renditen schwanken.
Einzelaktien dauerhaft haltenEine Aktie im Direktbestand (kein Fonds) — § 20 ohne Teilfreistellung/Vorabpauschale, als Position ins Netto-Vermögen
Die Rechner oben prüfen einen Verkauf. Wenn du Einzelaktien dagegen dauerhaft hältst, führ sie als eigene Position: du siehst die richtige Steuer beim späteren Verkauf (§ 20 — Abgeltung ohne Teilfreistellung und ohne Vorabpauschale (kein Fonds)) und übernimmst den heutigen Wert in dein Netto-Vermögen — flach, ohne erfundenes Wachstum (es zählt heute voll, wächst in deinen Wegen/FIRE aber nicht mit).
Zum Halte-Rechner →Kapital-Lebensversicherung läuft aus — wie viel ist steuerpflichtig?Alte LV/Rentenversicherung mit Kapitalwahl: ≥ 12 Jahre + nach 60/62 → nur halber Ertrag steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6)
Eine alte Kapital-Lebens-/Rentenversicherung läuft aus? Steuerpflichtig ist nur der Ertrag (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) — und bei langer Laufzeit oft nur die Hälfte davon:
Du erfüllst die Halbeinkünfte-Bedingung (mindestens 12 Jahre Laufzeit + Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) — nur die HÄLFTE des Ertrags ist steuerpflichtig, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz statt der 25-%-Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 nimmt diesen Fall aus dem Abgeltungstarif). Die vom Versicherer einbehaltene Kapitalertragsteuer holst du über die Steuererklärung zurück, falls dein Satz niedriger ist. Verträge ab 2012: Altersgrenze 62 (§ 52 Abs. 28). Orientierung, keine Steuerberatung. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.)
Belege & §§ (Kapitalerträge)Geprüfte Eckdaten: Abgeltung, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung, Günstigerprüfung
Pauschaler Satz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) — die Bank führt ihn meist direkt ab.
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — per Freistellungsauftrag bei der Bank.
Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15
Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei (Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds).
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds; wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung).
Stand: Basiszins 2024/2025 · geprüft 2026-06-15 · Basiszins wird jährlich vom BMF festgesetzt (2026: 3,20 %) — nie ohne Jahr verwenden.
Bei niedrigem Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein als 25 % — per Antrag in der Steuererklärung.
Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) werden grundsätzlich pauschal mit 25 % besteuert — unabhängig von deinem sonstigen Einkommen. Die Bank behält das automatisch ein.
Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. wenig Einkommen, Rente, Studium), kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Die Kapitalerträge werden dann zum normalen Tarif (§ 32a) versteuert. Das Finanzamt prüft automatisch und nimmt die günstigere Variante — bringt der Antrag nichts, bleibt es bei 25 % (kein Nachteil).
Stand: Rechtsstand 2026 · geprüft 2026-06-16
Vor der Steuer bleiben 1.000 € deiner Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei (Ehepaare 2.000 €). Tatsächliche Werbungskosten kannst du daneben nicht abziehen.
Stand: ab VZ 2023 · geprüft 2026-06-16 · reformsensibel: 1.000/2.000 € seit VZ 2023 (vorher 801/1.602 €).