Steuerstand

Wo du stehst — deine ganze Lage auf einen Blick. Tipp eine Box an, um sie zu füllen.

Beispiel-Ansicht (Demo-Persona). Das sind nicht deine Zahlen.Mit deinen eigenen Zahlen starten →
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Ich · Jg. 1996, ledig

Mein Jahr auf einen Blick

Steuer dieses Jahr
6.782 €
Zum Sparen / Monat
749 €
Vermögen (netto)
Lebens-Netto (Barwert)
1.092.276 €
Wie diese Zahlen entstehen

Steuer = progressive Einkommensteuer (Job + Vermietung, inkl. Soli/KiSt) + Abgeltungsteuer auf das Depot. Vermögen netto = angelegte Bestände + Eigenheim − Restschuld. Lebens-Netto (Barwert) = heutiger Wert deines Netto-Einkommens bis zur Rente (Standard-Annahmen). Alles gerundet.

Gemeinsame Annahmen — gelten für alle Barwerte (Job & Depot), damit sie vergleichbar sind.
Mein Job
Netto bis zur Rente, in Barwert
1.092.276 €

Barwert deines Netto-Einkommens bis zur Rente — in heutigem Geld

Entspricht ≈ 2.945 €/Monat (verstetigt) über 37 Jahre. Summe nominal-real: 1.313.497 €.

Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein — sie gelten auch fürs Depot, damit die Barwerte vergleichbar bleiben.

JahrAlterBrutto (real)Netto (real)
20263050.000 €32.979 €
20313551.238 €33.654 €
20364052.506 €34.342 €
20414553.805 €35.042 €
20465055.137 €35.756 €
20515556.502 €36.484 €
20566057.900 €37.225 €
20616559.333 €37.981 €
20626659.624 €38.134 €

Prognose nach heutigem Steuerrecht, real fortgeschrieben (verifizierte SV + § 32a-Tarif 2026). Lohnsteigerung, Inflation und Diskontsatz sind einstellbare Annahmen, keine Steuer-Fakten. Jahres-Einkommensteuer (keine Steuerklasse). Ohne weitere Werbungskosten/Dienstwagen. Orientierung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €

Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)

Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG · Stand ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363)
Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

§ 32a EStG · Stand 2025 bzw. 2026
Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)

Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

§ 20 Abs. 9 EStG · Stand seit VZ 2023
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)

Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

§ 10c EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Was bewegt dein Lebens-Netto am stärksten?

Jeder Hebel ± 1 % um deine Annahmen — sortiert nach Wirkung auf den Barwert.

Diskontsatz2 %4 %
wie stark spätere Jahre heute weniger zählen
393.813 €
919.684 €1.313.497 €
Lohnwachstum1,5 %3,5 %
wie schnell dein Brutto über die Jahre steigt
310.230 €
952.398 €1.262.628 €
Inflation1 %3 %
frisst reales Lohnwachstum, hebt aber den realen Diskont
83.746 €
1.052.073 €1.135.819 €

Basis = 1.092.276 €. Inflation & Diskontsatz stellst du oben global ein, Lohnwachstum im Job-Regler. Es ändern sich nur Annahmen — das verifizierte Steuerrecht (§ 32a, SV) bleibt fix.

Mein Unternehmen
Einzelunternehmer/Freiberufler vs. GmbH — welche Rechtsform ist günstiger?
Wenn du das Geld privat brauchst, bleibt netto:
12.000 € Einzel6.200 € GmbH (ausgeschüttet)

Bei 12.000 € Gewinn ist der Freiberufler günstiger (um 5.800 €). Die GmbH lohnt vor allem, wenn du reinvestierst statt auszuschütten.

Freiberufler (§ 18)
12.000 €
netto · Steuerquote 0 %
Einkommensteuer
0 €
Gewerbesteuer
0 €
Soli
0 €
GmbH — thesauriert
8.421 €
bleibt in der GmbH
Körperschaftsteuer
1.800 €
Gewerbesteuer
1.680 €
Soli
99 €
GmbH — ausgeschüttet
6.200 €
netto · Steuerquote 48 %
KSt + GewSt + Soli
3.579 €
Abgeltungsteuer (26,375 %)
2.221 €

Modellrechnung auf zweifach verifizierten Bausteinen: § 32a ESt + § 35-GewSt-Anrechnung (Einzel), § 23 KStG 15 % + § 11 GewSt (ohne Freibetrag, GmbH) + § 32d Abgeltungsteuer 26,375 % bei Ausschüttung. Annahmen: kein Geschäftsführergehalt, voller Gewinn im Jahr, ohne Kirchensteuer. Hebesatz ist gemeindeabhängig (Slider). Das Zusammensetzen ist ein Modell, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)erlaubt bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn

Die einfache EÜR (Einnahmen − Ausgaben) reicht, solange du nicht buchführungspflichtig bist. Buchführungspflicht (Bilanz) entsteht bei Gewerbetreibenden ab 800.000 € Umsatz ODER 80.000 € Gewinn (§ 141 AO). Freiberufler dürfen die EÜR immer — egal wie hoch der Gewinn.

§ 4 Abs. 3 EStG · § 141 AO · Stand VZ 2024 & 2025
Investitionsabzugsbetrag (IAB)bis 50 % vorab · Gewinngrenze 200.000 €

Du kannst bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Anschaffung schon vorab gewinnmindernd abziehen (und so Steuer in ein späteres Jahr verschieben) — wenn dein Gewinn 200.000 € nicht übersteigt. Gilt auch bei EÜR.

§ 7g EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)Sofortabzug bis 800 € netto

Anschaffungen bis 800 € netto (ohne Vorsteuer) je selbständig nutzbarem Gegenstand (z. B. Laptop, Bürostuhl) kannst du im Anschaffungsjahr voll als Betriebsausgabe abziehen — statt über Jahre abzuschreiben.

§ 6 Abs. 2 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Gewerbesteuer-Freibetrag24.500 € · Freiberufler zahlen GAR KEINE GewSt

Gewerbliche Einzelunternehmer/Personengesellschaften haben einen GewSt-Freibetrag von 24.500 € (Steuermesszahl 3,5 %). Freiberufler (§ 18 EStG) erzielen keinen Gewerbebetrieb und unterliegen deshalb überhaupt nicht der Gewerbesteuer — ein echter Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden.

§ 11 GewStG · Stand VZ 2024 & 2025
Gewerbesteuer-Anrechnung auf die Einkommensteuerdas 4-fache des GewSt-Messbetrags

Gewerbliche Einzelunternehmer rechnen das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf ihre Einkommensteuer an (gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer). In Gemeinden mit moderatem Hebesatz hebt das die GewSt-Last weitgehend auf.

§ 35 EStG · Stand VZ 2024 & 2025
Meine Lebenskosten
Was nach Steuern zum Sparen bleibt
749 € / Monat

bleiben dir zum Sparen & Anlegen

Sparquote 27 % deines verfügbaren Einkommens.

Verfügbar pro Jahr (nach Steuern)
32.993 €
− Lebenskosten
24.000 €
= Sparfähigkeit pro Jahr
8.993 €
Meine Abfindung
Was wäre, wenn du gehst? Die Fünftelregelung glättet die Steuer (§ 34)

Abfindung bei Kündigung: Die Fünftelregelung glättet die Steuer-Progression. Gib dein laufendes zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) und die Abfindung ein.

§ 34 Abs. 1 EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-16): Steuer = 5 × Unterschiedsbetrag. Abfindung = außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1). Voraussetzung: zusammengeballter Zufluss in einem Jahr. Seit 2025 nur noch über die Steuererklärung (nicht mehr auf dem Lohnzettel). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Lohnersatz & Progression
Elterngeld, ALG, Kurzarbeit — warum danach oft eine Nachzahlung kommt (§ 32b)

Elterngeld, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld sind steuerfrei — heben aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Das führt oft zur Nachzahlung. Gib dein steuerpflichtiges Einkommen und die steuerfreien Leistungen ein.

§ 32b EStG (zweifach gegen den Gesetzeswortlaut geprüft): besonderer Steuersatz = Einkommensteuer auf (zvE + Leistungen) geteilt durch (zvE + Leistungen), angewandt auf das tatsächliche zvE. Erfasst u. a. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (§ 32b Abs. 1 Nr. 1). Setzt voraus, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits gegen den Arbeitslohn verbraucht ist (Regelfall bei Beschäftigten). Satz auf 4 Dezimalstellen gerundet (Verwaltungspraxis R 32b EStR — nicht Gesetzeswortlaut). Rechnet mit dem verifizierten § 32a-Tarif. Orientierung, keine Steuerberatung.

Mein Wegzug
Was beim Auswandern mit deinen Steuern passiert

Was ein Wegzug für deine Bestände auslöst — nach geltendem deutschen Recht:

Dein Job

Für in Deutschland ausgeübte/verwertete Tätigkeit bleibt es bei beschränkter Steuerpflicht; Arbeitslohn aus dem Zielland wird dort besteuert (DBA entscheidet).

§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Eckdaten je Zielland (KSt, AStG-Status, DBA) im Länder-Atlas

Wohin? Wähl ein Land auf dem Globus oder der Karte — so wird dein Depot dort als Privatperson besteuert, im Vergleich zur deutschen Abgeltungsteuer.

Deutschland (heute)
Kursgewinne & Dividenden: 25 % (+ Soli ≈ 26,375 %)
VAE / Dubai (nach Wegzug)
Kursgewinne: 0 % (keine Einkommensteuer)
Dividenden: 0 % (keine Einkommensteuer)
DE-DBA: kein Abkommen (beendet zum 31.12.2021)

KEIN DE-DBA mehr — Deutschland ließ das Abkommen bewusst auslaufen. Ohne Abkommensschutz greifen § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) und § 2 AStG (Niedrigsteuerland, erweiterte beschränkte Steuerpflicht) verschärft.

Achtung: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) — Niedrigsteuerland, DE kann bis 10 Jahre weiter besteuern.

Die geltenden DE-DBA folgen dem OECD-Muster: Streubesitz-Dividende auf max. 15 % Quellensteuer gedeckelt, Depot-Kursgewinne beim Ansässigkeitsstaat (Deutschland). Ausnahme: Anteile an überwiegend immobilienhaltenden Gesellschaften.

VAE / Dubai: PwC Tax Summaries · VAE · Stand 2025/2026. Ausländische Quelle (PwC / offizielle Behörde), zweifach geprüft — keine deutsche Primärnorm. Standard-Resident-Satz; Sonderregime separat. Keine Steuerberatung.

Hast du eine GmbH-/Kapitalgesellschafts-Beteiligung ≥ 1 %? Dann löst der Wegzug die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) aus — eine fiktive Veräußerung deiner Anteile. Rechne sie hier durch:

Verifizierte §§ 6 AStG / 17 EStG / 199–203 BewG. Gemeiner Wert als vereinfachtes Ertragswertverfahren (Schätzung). Steuer entfällt bei nur vorübergehender Abwesenheit + Rückkehr binnen 7 (max. 12) Jahren (§ 6 Abs. 3). Modellrechnung, kein Steuerbescheid.

Erbe & Schenkung
Was beim Vererben/Verschenken anfällt — Freibetrag & 10-Jahres-Strategie

Was passiert, wenn du dein Vermögen vererbst oder verschenkst? Wähl, an wen — der Freibetrag (§ 16) und der Steuersatz (§ 19) hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.

11.000 €

Erbschaft-/Schenkungsteuer — 489.000 € kommen an

Freibetrag 400.000 € (§ 16, Steuerklasse I) → steuerpflichtig 100.000 € · Satz 11 %.

Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf (§ 14). Schon bei 2 Tranchen sinkt die Steuer spürbar — zieh den Regler. Komplett steuerfrei ab 2 Schenkungen (alle 10 Jahre).

§§ 16/19/14 ErbStG, zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Vollmengenstaffel mit Härteausgleich (§ 19 Abs. 3). Ohne sachliche Verschonungen (Betriebsvermögen, selbstgenutztes Familienheim) — die können die Steuer weiter senken. Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Hintergrund — die geprüften §§
Schenkung an Enkel — Freibetrag200.000 € (Eltern leben) / 400.000 € (Eltern verstorben)

Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 € pro schenkender Großelternperson. Ist das verbindende Kind bereits verstorben, gilt der Kinder-Freibetrag von 400.000 €. Alle 10 Jahre neu nutzbar (§ 14 ErbStG).

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG · Stand VZ 2024 & 2025
Mein Anteilsverkauf
GmbH-Anteile verkaufen — privat (§ 17) vs. über die Holding (§ 8b)

Verkauf deiner GmbH-Anteile: privat (§ 17) mit Teileinkünfteverfahren, oder über eine Holding (§ 8b KStG) — wo 95 % des Gewinns steuerfrei bleiben (aber in der Holding).

Gewinn 975.000 € — was bei dir bzw. in der Holding ankommt:
745.614 € privat985.460 € in der Holding

Über die Holding bleiben 239.846 € mehr zum Reinvestieren (1.5 % Steuer statt 26.1 % privat). Erst wenn du es privat entnimmst, fällt die Abgeltungsteuer an → netto 725.545 €.

Privat (§ 17)
745.614 €
26.1 % · Freibetrag 0 €
Holding — thesauriert
985.460 €
bleibt in der Holding · 1.5 % · 95 % steuerfrei (§ 8b)
Holding — ausgeschüttet
725.545 €
28.1 % · inkl. Abgeltung

Zweifach geprüfte Bausteine: § 17 EStG + Teileinkünfteverfahren (60 % stpfl., § 3 Nr. 40) + § 17 Abs. 3 Freibetrag; Holding § 8b Abs. 2 KStG (95 % steuerfrei, 5 % nicht abziehbar) + KSt/GewSt; § 32d Abgeltung bei Ausschüttung. Ohne Einlagenrückgewähr (§ 27 KStG) — konservativ. Modell, keine Steuerberatung.