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Lohnt sich deine Steuererklärung?

Als Angestellte:r zahlst du jeden Monat Lohnsteuer — oft zu viel. Eine Steuererklärung holt dir das ggf. zurück. Kreuz an, was auf dich zutrifft, und du siehst, ob es sich für dich wahrscheinlich lohnt. Alle Zahlen unten sind mit Gesetz + Stand belegt.

Dein Weg mit SteuerMut — verstehen → durchplanen → übergeben

  1. 1Verstehenhier

    Deine Lohnsteuer & was du zurückholst — Werbungskosten, Pendeln, Homeoffice

  2. 2Durchplanen & optimieren

    Bau dein Bild und finde deine Hebel

  3. 3Sauber übergeben

    Für ein sicheres Einkommen brauchst du oft keinen Profi — bei Bedarf sauber an die:den StB übergeben.

Lohnt sich deine Steuererklärung?

Lohnt-sich-CheckTrifft auf dich zu, was sich oft zurückholen lässt?

Was trifft auf dich zu? (Mehrfachauswahl)

Orientierung, keine Steuerberatung. Qualitative Einschätzung — keine Berechnung deiner konkreten Erstattung. Stand VZ 2026, ohne Gewähr.

Wie viel kriegst du zurück?Konkrete € aus deinen Werbungskosten — Homeoffice, Pendeln, Fortbildung

Lohnt sich der Aufwand? Gib ein, was bei dir zusammenkommt — du siehst sofort, ob deine Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 € kommen (den das Finanzamt ohnehin abzieht) und wie viel € dir das ungefähr zurückbringt.

Erfasst nur die Ersparnis aus Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Sonderausgaben (Vorsorge, Spenden), außergewöhnliche Belastungen und zu viel einbehaltene Lohnsteuer sind nicht enthalten — deine echte Erstattung kann höher sein. Pauschbetrag § 9a, Homeoffice § 4 Abs. 5 Nr. 6c, Pendlerpauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4, Tarif § 32a, Soli § 4 SolzG — zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (VZ 2026). Das zvE wird grob aus dem Brutto geschätzt. Orientierung, keine Steuerberatung.

Lieber jeden Monat mehr Netto? Freibetrag eintragen lassenHohe Werbungskosten/agB? Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen → monatlich mehr Netto statt aufs Jahres-Erstattung zu warten (§ 39a, ab 600 €)

Hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen? Statt die Erstattung erst nach der nächsten Steuererklärung zu bekommen, kannst du dir einen Freibetrag eintragen lassen — dann hast du jeden Monat mehr Netto.

Mehr Netto pro Monat52 €
Eintragbarer Freibetrag 1.770 €/Jahr — das holt deine Erstattung von 620 € aus der nächsten Steuererklärung in monatliche Häppchen vor.

Statt bis zur Jahres-Erstattung zu warten, kannst du dir diesen Freibetrag beim Finanzamt in deine Lohnsteuerabzugsmerkmale EINTRAGEN lassen (§ 39a) — dann zahlst du jeden Monat weniger Lohnsteuer, hast also sofort mehr Netto statt dem Finanzamt einen zinslosen Kredit zu geben. Antrag (amtlicher Vordruck) bis zum 30. November; der Freibetrag gilt bis zu 2 Kalenderjahre. Du liegst über der 600-€-Antragsgrenze. Der eingetragene Freibetrag ersetzt nicht die Steuererklärung, er holt die Erstattung nur vor. Der monatliche Effekt ist eine Schätzung (Freibetrag ÷ 12 × dein Satz). Orientierung, keine Steuerberatung. (§ 39a EStG.)

Studium absetzen — Erststudium oder Zweitstudium?Zweitstudium/dual = Werbungskosten + Verlustvortrag (§§ 9/10d) → Erstattung in den ersten Berufsjahren; Erststudium nur Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7, max. 6.000 €)

Kann ich mein Studium absetzen? Es kommt entscheidend darauf an, ob es dein Erststudium ist oder ob du vorher schon eine Ausbildung/ein Studium abgeschlossen hast (oder dual studierst) — das macht oft tausende Euro Unterschied:

Was trifft auf dich zu?
Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)abziehbar: 3.000 € (max. 6.000 €)

Als Erststudium nur Sonderausgaben (max. 6.000 €) — und ohne eigenes Einkommen im selben Jahr verpuffen sie (Sonderausgaben sind NICHT vortragsfähig).

Ohne Einkommen verpufft der Erststudium-Abzug — prüf, ob eine vorherige Ausbildung ihn zu Werbungskosten macht.

Erststudium/Erstausbildung zählt als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7, max. 6.000 €/Jahr, je Ehegatte) — diese lassen sich NICHT in spätere Jahre vortragen, gehen also in einkommenslosen Studienjahren verloren. WICHTIG: Hast du VORHER schon eine Erstausbildung abgeschlossen (Ausbildung ≥ 12 Monate + Prüfung) oder studierst du dual (im Dienstverhältnis), dann sind es Werbungskosten — das ist der deutlich bessere Fall (siehe unten). Orientierung, keine Steuerberatung. (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, zweifach gegen den Wortlaut geprüft.)

Brutto-NettoWas bleibt von deinem Brutto?

Was bleibt von deinem Brutto? Gib einfach deinen Bruttojahreslohn ein — du musst kein „zu versteuerndes Einkommen" kennen.

Grobe Schätzung, Steuerklasse I, ohne weitere Einkünfte. SV-Werte (DRV/GKV) und § 32a-Tarif verifiziert. Für gesetzlich Versicherte. Die echte Lohnsteuer (monatlich) und deine Steuererklärung können abweichen — Werbungskosten über 1.230 € senken die Steuer zusätzlich. Orientierung, keine Steuerberatung.

Steuerfreie Gehaltsextras (statt Brutto-Erhöhung)Deutschlandticket, 50-€-Sachbezug, Gesundheit 600 € — was der AG steuerfrei obendrauf geben kann (§ 3 Nr. 15/34, § 8 Abs. 2)

Statt einer Brutto-Gehaltserhöhung (voll versteuert) kann dein Arbeitgeber dir manches steuerfrei obendrauf geben. Was bringt das netto?

Steuerersparnis / Jahr664 €
Steuerfrei gesamt 1.896 €/Jahr — Sachbezug 600 € · Gesundheit 600 € · Jobticket 696 €.

Diese Extras gibt der Arbeitgeber STEUERFREI obendrauf — Voraussetzung: „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (echte Zusatzleistung, KEINE Gehaltsumwandlung). ACHTUNG 50-€-Sachbezug: das ist eine FREIGRENZE, keine Freibetrag — schon 51 €/Monat machen den GESAMTEN Sachbezug steuerpflichtig, also knapp drunter bleiben. Das Jobticket/Deutschlandticket ist zwar steuerfrei, mindert aber deine abziehbare Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6) — außer der Arbeitgeber versteuert es pauschal. Orientierung, keine Steuerberatung. (§ 3 Nr. 15/34 + § 8 Abs. 2 S. 11 EStG.)

EinkommensteuerSchon das zu versteuernde Einkommen bekannt?

Steuer-Rechner: zu versteuerndes Einkommen eingeben (bei Verheirateten: gemeinsam) → Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Gesamtbelastung.

Einkommensteuer nach § 32a, Soli nach § 4 SolzG (Freigrenze pro Jahr), Kirchensteuer 8/9 % — alles zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (VZ 2026). Ohne Ermittlung des zvE (Werbungskosten, Sonderausgaben vorher abziehen). Bei Kindern ist die Soli-/KiSt-Bemessung niedriger (Kinderfreibeträge). Orientierung, keine Steuerberatung.

Kirchensteuer — was kostet sie dich?8/9 % der ESt (§ 51a) — abzgl. Sonderausgabenabzug; was bei einem Austritt wegfiele

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (§ 51a EStG): 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Was sie dich kostet — und was nach dem Sonderausgabenabzug wirklich übrig bleibt:

Die gezahlte Kirchensteuer ist im Folgejahr als Sonderausgabe voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — deshalb liegt die echte Last um deinen Grenzsteuersatz unter der Brutto-Kirchensteuer.

§ 51a EStG + § 32a-Tarif zweifach verifiziert. Vereinfacht: Bemessungsgrundlage = ESt (bei Kindern mindern die Kinderfreibeträge die KiSt-Basis); ohne Kappung der KiSt (in einigen Ländern auf einen %-Satz des zvE begrenzt). Reine Zahlen-Information, keine Steuer- oder Glaubensberatung.

Belege & §§ (Absetzen)Was du absetzen kannst (belegt)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG

    Werbungskosten bis 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch ab — erst darüber lohnt der Einzelnachweis.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG

    Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag — auch ohne separates Arbeitszimmer (max. ~210 Tage).

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

  • Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)0,38 €/km ab dem 1. km (ab VZ 2026)§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

    Je Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke), Höchstbetrag i. d. R. 4.500 €/Jahr. Seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steueränderungsgesetz 2025).

    Stand: ab VZ 2026 (StÄndG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363) · geprüft 2026-06-15 · Bis VZ 2025 galt die Staffel 0,30 €/km (1.–20.) + 0,38 €/km (ab 21.). Ab VZ 2026 einheitlich 0,38 € ab km 1 — verifiziert (BGBl. 2025 I Nr. 363).

  • Grundfreibetrag12.096 € (2025) · 12.348 € (2026)§ 32a EStG

    Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an (pro Person).

    Stand: 2025 bzw. 2026 · geprüft 2026-06-15 · Wird jährlich angehoben. 2024 rückwirkend von 11.604 € auf 11.784 € erhöht; 2026 = 12.348 € (verifiziert).

  • Sparer-Pauschbetrag1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung)§ 20 Abs. 9 EStG

    Kapitalerträge bis hierhin steuerfrei — Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.

    Stand: seit VZ 2023 · geprüft 2026-06-15

  • Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € (72 € bei Zusammenveranlagung)§ 10c EStG

    Mini-Pauschale; in der Praxis fast immer durch echte Vorsorgeaufwendungen/Spenden überschritten.

    Stand: VZ 2024 & 2025 · geprüft 2026-06-15

Frist: Freiwillige (Antrags-)Veranlagung: 4 Jahre rückwirkend möglich — VZ 2024 bis 31.12.2028, VZ 2025 bis 31.12.2029. (§ 169 AO i. V. m. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG →)
Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen/BMF geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Pendlerpauschale ab VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (StÄndG 2025). Im Zweifel Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.