Übersicht

Familie & Steuer: Splitting, Kinder, Betreuung

Was Familien wirklich bewegt: Ehegattensplitting, Kindergeld vs. Kinderfreibetrag, Betreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Belegte Eckdaten, jede mit Gesetz + Stand.

Dein Weg mit SteuerMut — verstehen → durchplanen → übergeben

  1. 1Verstehenhier

    Splitting, Kinder & Eigenheim — was eurer Familie zusteht

  2. 2Durchplanen & optimieren

    Bau dein Bild und finde deine Hebel

  3. 3Sauber übergeben

    Übertragung, Schenkung & Stiftung gehören in Profi-Hände — mit StB/Notar sauber aufsetzen.

Was bleibt eurer Familie netto?

Familien-GesamtrechnerWas bleibt eurer Familie netto?

Das große Bild: Aus dem Brutto beider Partner — Sozialabgaben, gemeinsame Steuer mit Ehegattensplitting, plus die automatische Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag — bis zu dem, was eurer Familie netto bleibt.

Komponiert nur zweifach verifizierte Werte (VZ 2026): SV-Beiträge (bzw. PKV-/PV-Basis bei Beamten/Selbstständigen ohne gesetzliche SV, § 10), § 32a-Splittingtarif + Soli + Kirchensteuer, Kindergeld 259 €/Monat (§ 66), Kinderfreibetrag 9.756 € (§ 32 Abs. 6), Günstigerprüfung § 31. Grobe Schätzung (Steuerklasse-unabhängig, ohne weitere Werbungskosten/Sonderausgaben über die Pauschbeträge, ohne § 24b für Alleinerziehende). Der Kinderbonus ist der für euch bessere der beiden Wege. Orientierung, keine Steuerberatung.

Orientierung, keine Steuerberatung. Werte zweifach gegen Primärnormen (EStG) + amtliche Änderungsgesetze (SteFeG / JStG 2024) geprüft (Stand 2026-06-15), VZ 2026 — ohne Gewähr. Die gezeigten Werte (Kindergeld 259 €, Kinderfreibetrag 9.756 €) sind die geltenden VZ-2026-Werte. Im Zweifel Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.