Für Studierende · VZ 2026

Krieg ich als Student:in Geld zurück?

Meist ja — und mehr, als du denkst. Was zurückkommt, und ob Minijob oder Werkstudent besser ist.

Trag deinen Jahresverdienst ein
Aus Werkstudent- oder Aushilfsjob (Minijob zählt separat).

Bis rund 13.578 € Jahresverdienst zahlst du als Student:in keine Steuer (Grundfreibetrag 12.348 € + Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €). Ein Minijob (bis 603 €/Monat) läuft pauschal — daraus gibt's nichts zurück, er zählt hier aber auch nicht mit.

Steht auf deiner Lohnabrechnung / Lohnsteuerbescheinigung (Zeile „Lohnsteuer").

Minijob oder Werkstudent?

Minijob (bis 603 €/Monat): pauschal, du zahlst kaum Abgaben — aber sammelst kaum Rente. Werkstudent (bis 20 h/Woche): du zahlst nur Rentenversicherung, keine Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenbeiträge — dein Netto ist höher.

Ab wann wird's teuer? Zwischen 603 € und 2.000 €/Monat liegt der Übergangsbereich (Midijob): deine Sozialabgaben steigen langsam an, dein Rentenanspruch bleibt voll (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Über 2.000 €/Monat zahlst du volle Beiträge.

Verifizierte Werte (VZ 2026): Grundfreibetrag § 32a (12.348 €), Werbungskosten-Pauschbetrag § 9a (1.230 €), Werkstudent-SV (nur RV 9,3 %). Vereinfacht (ohne Studienkosten als Werbungskosten/ Verlustvortrag, ohne BAföG-/Familienversicherungs-Grenzen). Orientierung, keine Steuerberatung.