Lexikon

Arbeitnehmer · § 33 EStG

Krankheitskosten & außergewöhnliche Belastungen

Hohe Krankheits-, Pflege- oder Katastrophenkosten kannst du absetzen — aber erst oberhalb deiner zumutbaren Eigenbelastung.

Rechtsstand 2026

Zwangsläufige, außergewöhnliche Kosten — Zahnersatz, Brille, Kur, Pflege, Folgen einer Katastrophe — mindern dein Einkommen als außergewöhnliche Belastung (§ 33). Aber nicht ab dem ersten Euro: Zuerst musst du deine zumutbare Belastung selbst tragen.

Die zumutbare Belastung

Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei etwa 1 bis 7 % deiner Einkünfte. Nur was darüber liegt, wirkt sich steuerlich aus. Es lohnt deshalb, Kosten in ein Jahr zu bündeln, um über die Schwelle zu kommen. Der Rechner zeigt dir deine Schwelle und was übersteigt.

Krankheits-/Pflegekosten absetzen? Sie wirken erst, soweit sie deine „zumutbare Belastung" übersteigen (§ 33). Dieser Check zeigt, wie viel davon wirklich zählt.

§ 33 EStG: Tabelle (Sätze + Grenzen 15.340/51.130 €) ist Gesetz; die stufenweise Berechnung folgt aus BFH VI R 75/14 (2017) + BMF — heute geltende Praxis. Krankheitskosten müssen zwangsläufig und nachgewiesen sein (Rezept/Attest). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.