Zwangsläufige, außergewöhnliche Kosten — Zahnersatz, Brille, Kur, Pflege, Folgen einer Katastrophe — mindern dein Einkommen als außergewöhnliche Belastung (§ 33). Aber nicht ab dem ersten Euro: Zuerst musst du deine zumutbare Belastung selbst tragen.
Die zumutbare Belastung
Sie liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei etwa 1 bis 7 % deiner Einkünfte. Nur was darüber liegt, wirkt sich steuerlich aus. Es lohnt deshalb, Kosten in ein Jahr zu bündeln, um über die Schwelle zu kommen. Der Rechner zeigt dir deine Schwelle und was übersteigt.
Krankheits-/Pflegekosten absetzen? Sie wirken erst, soweit sie deine „zumutbare Belastung" übersteigen (§ 33). Dieser Check zeigt, wie viel davon wirklich zählt.
§ 33 EStG: Tabelle (Sätze + Grenzen 15.340/51.130 €) ist Gesetz; die stufenweise Berechnung folgt aus BFH VI R 75/14 (2017) + BMF — heute geltende Praxis. Krankheitskosten müssen zwangsläufig und nachgewiesen sein (Rezept/Attest). Orientierung, keine Steuerberatung.