Lexikon

Arbeitnehmer · § 9 EStG

Pendlerpauschale: was der Weg zur Arbeit bringt

0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag — unabhängig davon, wie du fährst.

Rechtsstand 2026

Die Entfernungspauschale gibt es für jeden Arbeitstag: 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke (ab VZ 2026 ab dem ersten Kilometer) × Zahl deiner Arbeitstage. Es zählt nur die Hin-Strecke, und es ist egal, ob du mit dem Auto, Rad, Bus oder zu Fuß kommst.

Der Deckel — und wann er nicht gilt

Ohne eigenes oder überlassenes Fahrzeug ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahrgedeckelt. Fährst du mit dem eigenen Auto, gibt es keine Obergrenze. Höhere tatsächliche Kosten (z. B. teures Monatsticket) kannst du statt der Pauschale ansetzen, wenn sie darüber liegen.

Pendlerpauschale: für jeden Arbeitstag und Entfernungs-Kilometer (einfache Strecke). Zählt zu deinen Werbungskosten.

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (verifiziert): seit VZ 2026 einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. km (Steuer­ änderungsgesetz 2025) — die alte Staffel 0,30 €/km (1.–20.) galt nur bis VZ 2025. Höchstbetrag 4.500 €/Jahr — entfällt bei eigenem/überlassenem Pkw. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.