Lexikon

Arbeitnehmer · § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG

Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, ganz ohne Arbeitszimmer

Für jeden Tag im Homeoffice kannst du 6 € absetzen, bis zu 1.260 € im Jahr — auch wenn du keinen separaten Arbeitsraum hast.

Rechtsstand 2026

Du musst kein häusliches Arbeitszimmer haben, um Homeoffice abzusetzen. Für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es pauschal 6 € — bis zu 1.260 € im Jahr (das entspricht 210 Tagen). Auch der Küchentisch zählt.

Was du wissen musst

Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten und wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) angerechnet, den das Finanzamt ohnehin automatisch abzieht. Sie bringt dir also nur dann echtes Geld, wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen — zusammen mit Pendeln, Fortbildung, Arbeitsmitteln. An einem Homeoffice-Tag kannst du für dieselbe Fahrt keine Pendlerpauschale ansetzen (du bist ja nicht gependelt).

Für jeden Tag überwiegend im Homeoffice: 6 € pauschal — ohne eigenes Arbeitszimmer, ohne Nachweis. Gedeckelt auf 1.260 €/Jahr (= 210 Tage).

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG (gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-14): 6 € je Tag, höchstens 1.260 €/Jahr. Alternative bei Mittelpunkt der Tätigkeit: häusliches Arbeitszimmer mit Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächlichen Kosten (Nr. 6b). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.