Du musst kein häusliches Arbeitszimmer haben, um Homeoffice abzusetzen. Für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es pauschal 6 € — bis zu 1.260 € im Jahr (das entspricht 210 Tagen). Auch der Küchentisch zählt.
Was du wissen musst
Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten und wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) angerechnet, den das Finanzamt ohnehin automatisch abzieht. Sie bringt dir also nur dann echtes Geld, wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen — zusammen mit Pendeln, Fortbildung, Arbeitsmitteln. An einem Homeoffice-Tag kannst du für dieselbe Fahrt keine Pendlerpauschale ansetzen (du bist ja nicht gependelt).
Für jeden Tag überwiegend im Homeoffice: 6 € pauschal — ohne eigenes Arbeitszimmer, ohne Nachweis. Gedeckelt auf 1.260 €/Jahr (= 210 Tage).
§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG (gegen den Gesetzeswortlaut geprüft, Stand 2026-06-14): 6 € je Tag, höchstens 1.260 €/Jahr. Alternative bei Mittelpunkt der Tätigkeit: häusliches Arbeitszimmer mit Jahrespauschale 1.260 € oder tatsächlichen Kosten (Nr. 6b). Orientierung, keine Steuerberatung.