Hast du am Arbeitsort eine Zweitwohnung und daneben deinen Lebensmittelpunkt woanders (eigener Hausstand, an dem du dich finanziell beteiligst), liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Dann sind die Kosten der Zweitwohnung Werbungskosten — die Unterkunft bis 1.000 € im Monat (§ 9 Abs. 1 Nr. 5).
Was noch dazukommt
Zusätzlich absetzbar: eine Familienheimfahrt pro Woche mit 0,38 €/km (einfache Strecke), Einrichtung und Hausrat der Zweitwohnung, sowie in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen. Die 1.000-€-Grenze umfasst Miete plus Nebenkosten — was darüber liegt, fällt weg.
Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung am Arbeitsort + Heimfahrten zur Hauptwohnung absetzen. Voraussetzung: eigener Hausstand (Lebensmittelpunkt) außerhalb, an dessen Kosten du dich finanziell beteiligst.
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG: Unterkunft max. 1.000 €/Monat (Inland) / 2.000 € (Ausland), Familienheimfahrt 1×/Woche × 0,38 €/km — zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Zusätzlich (hier nicht berechnet): Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate (28/14 €) und Umzugs-/Einrichtungskosten. Die genaue Beteiligungs-Faustregel (> 10 %) ist Verwaltungspraxis, kein Gesetzeswortlaut. Orientierung, keine Steuerberatung.