Gewerbliche Betriebe zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11) — darunter fällt gar keine an. Darüber: (Ertrag − 24.500 €) × 3,5 %Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde.
Der Clou: § 35 rechnet sie an
Als Einzelunternehmer/Gesellschafter wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet (das 4-fache des Messbetrags). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich das fast vollständig aus — die Gewerbesteuer ist dann kein echter Zusatzaufwand, nur ein Umweg. Erst bei hohen Hebesätzen bleibt eine Restbelastung.
Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbeertrag + Hebesatz deiner Gemeinde → Gewerbesteuer und was davon auf deine Einkommensteuer anrechenbar ist (nur für gewerbliche Einzelunternehmer — Freiberufler zahlen keine GewSt).
Werte verifiziert (§ 11 GewStG, § 35 EStG). Die Anrechnung ist zusätzlich auf die anteilige Einkommen- steuer begrenzt — dieser Rechner zeigt die Obergrenze (4 × Messbetrag). Orientierung, keine Steuerberatung.