Lexikon

Unternehmen · § 11 GewStG

Gewerbesteuer: wann sie anfällt und warum sie oft verrechnet wird

Bis 24.500 € Gewerbeertrag zahlst du als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer — und darüber wird sie größtenteils auf deine Einkommensteuer angerechnet.

Rechtsstand 2026

Gewerbliche Betriebe zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11) — darunter fällt gar keine an. Darüber: (Ertrag − 24.500 €) × 3,5 %Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde.

Der Clou: § 35 rechnet sie an

Als Einzelunternehmer/Gesellschafter wird die Gewerbesteuer über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet (das 4-fache des Messbetrags). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich das fast vollständig aus — die Gewerbesteuer ist dann kein echter Zusatzaufwand, nur ein Umweg. Erst bei hohen Hebesätzen bleibt eine Restbelastung.

Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbeertrag + Hebesatz deiner Gemeinde → Gewerbesteuer und was davon auf deine Einkommensteuer anrechenbar ist (nur für gewerbliche Einzelunternehmer — Freiberufler zahlen keine GewSt).

Werte verifiziert (§ 11 GewStG, § 35 EStG). Die Anrechnung ist zusätzlich auf die anteilige Einkommen- steuer begrenzt — dieser Rechner zeigt die Obergrenze (4 × Messbetrag). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.