Lexikon

Selbstständig · § 19 UStG

Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer — lohnt sich das?

Bleibst du unter den Umsatzgrenzen, stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung — sparst dir aber auch den Vorsteuerabzug.

Rechtsstand 2026

Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Seit 2025 gelten dafür zwei Grenzen: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 €.

Der Haken — und wann sich der Verzicht lohnt

Der Preis: Du bekommst auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen zurück. Wer viel investiert (Geräte, Wareneinkauf) oder überwiegend an Unternehmen verkauft, fährt oft besser, wenn er freiwillig auf § 19 verzichtet — dann kann er sich die Vorsteuer holen, muss aber USt ausweisen und abführen.

Kleinunternehmer-Check 2026: bist du nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit? (reine Schwellenprüfung — auch für Creator:innen/Influencer mit AdSense, Kooperationen & Co.) Wichtig beim Eintragen: Es zählt der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 — nur deine steuerbaren Inlands-Umsätze. EU-Plattform-Erlöse mit Leistungsort im Ausland (z. B. AdSense von Google Irland) zählen NICHT mit.

Orientierung, keine Steuerberatung. Prüft nur die Umsatzgrenzen des § 19 UStG (Fassung ab 2025); Gesamtumsatz = steuerbare Inlands-Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2, zweifach geprüft — Auslands-B2B-Erlöse § 3a Abs. 2 zählen nicht). Bei Neugründung gilt im ersten Jahr nur die 25.000-€-Grenze. Ohne Gewähr.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.