Lexikon

Zuhause · § 35a EStG

Handwerker & Haushaltshilfe: 20 % direkt von der Steuer

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ziehst du mit 20 % direkt von der Steuerschuld ab — nicht nur vom Einkommen.

Rechtsstand 2026

§ 35a ist besonders wertvoll, weil er die Steuer direkt mindert (nicht nur das zu versteuernde Einkommen): 20 % der Lohnkosten werden von deiner Steuerschuld abgezogen. Drei Töpfe:

  • Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparatur, Wartung): 20 % von max. 6.000 € Lohn → bis 1.200 € Steuerabzug
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzkraft, Garten, Pflege): 20 % von max. 20.000 € → bis 4.000 €
  • Haushaltsnahe Minijobs: 20 % von max. 2.550 € → bis 510 €

Wichtig: Nur der Arbeitslohn zählt (nicht Material), und du brauchst Rechnung + Überweisung — Barzahlung wird nicht anerkannt.

Haushalt & Handwerker (§ 35a): 20 % deiner Arbeitskosten gehen direkt von deiner Steuer ab — nicht nur vom Einkommen. Trag die Arbeitskosten ein (kein Material).

§ 35a EStG (primär verifiziert): je 20 %, gedeckelt (510/4.000/1.200 €). Nur Arbeitskosten (kein Material, § 35a Abs. 5 S. 2). Voraussetzung: Leistung im eigenen Haushalt, Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.