Lexikon

Steuer · § 51a EStG

Kirchensteuer: was sie wirklich kostet

8 oder 9 % deiner Einkommensteuer — aber weniger, als es klingt, weil sie selbst wieder die Steuer mindert.

Rechtsstand 2026

Kirchensteuer bemisst sich nicht am Einkommen, sondern an deiner Einkommensteuer: 9 % davon in den meisten Ländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg.

Warum die echte Last niedriger ist

Die gezahlte Kirchensteuer ist selbst als Sonderausgabe abziehbar und senkt so deine Einkommensteuer. Nach dieser Entlastung liegt die effektive Belastung spürbar unter den nominalen 8/9 %. Bei Kindern wird die Bemessungsgrundlage zudem um die Kinderfreibeträge gemindert (§ 51a).

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (§ 51a EStG): 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Was sie dich kostet — und was nach dem Sonderausgabenabzug wirklich übrig bleibt:

Die gezahlte Kirchensteuer ist im Folgejahr als Sonderausgabe voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — deshalb liegt die echte Last um deinen Grenzsteuersatz unter der Brutto-Kirchensteuer.

§ 51a EStG + § 32a-Tarif zweifach verifiziert. Vereinfacht: Bemessungsgrundlage = ESt (bei Kindern mindern die Kinderfreibeträge die KiSt-Basis); ohne Kappung der KiSt (in einigen Ländern auf einen %-Satz des zvE begrenzt). Reine Zahlen-Information, keine Steuer- oder Glaubensberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.