Kirchensteuer bemisst sich nicht am Einkommen, sondern an deiner Einkommensteuer: 9 % davon in den meisten Ländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg.
Warum die echte Last niedriger ist
Die gezahlte Kirchensteuer ist selbst als Sonderausgabe abziehbar und senkt so deine Einkommensteuer. Nach dieser Entlastung liegt die effektive Belastung spürbar unter den nominalen 8/9 %. Bei Kindern wird die Bemessungsgrundlage zudem um die Kinderfreibeträge gemindert (§ 51a).
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer (§ 51a EStG): 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Was sie dich kostet — und was nach dem Sonderausgabenabzug wirklich übrig bleibt:
Die gezahlte Kirchensteuer ist im Folgejahr als Sonderausgabe voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — deshalb liegt die echte Last um deinen Grenzsteuersatz unter der Brutto-Kirchensteuer.
§ 51a EStG + § 32a-Tarif zweifach verifiziert. Vereinfacht: Bemessungsgrundlage = ESt (bei Kindern mindern die Kinderfreibeträge die KiSt-Basis); ohne Kappung der KiSt (in einigen Ländern auf einen %-Satz des zvE begrenzt). Reine Zahlen-Information, keine Steuer- oder Glaubensberatung.