Ist ein Umzug beruflich veranlasst — neuer Job, Versetzung, oder er verkürzt deinen Arbeitsweg um mindestens rund eine Stunde täglich — sind die Kosten Werbungskosten. Absetzbar sind die nachgewiesenen Kosten (Spedition, doppelte Miete, Fahrten) plus eine belegfreie Umzugskostenpauschale.
Die Pauschale
Sie beträgt aktuell rund 964 € für die berechtigte Person und 643 €je weiterer Person im Haushalt (Ehepartner, Kinder). Damit sind Kleinkram und Nebenkosten pauschal abgegolten — größere Posten weist du zusätzlich einzeln nach.
Aus beruflichen Gründen umgezogen? Dann zählt der Umzug als Werbungskosten: eine belegfreie Pauschale für alles Kleine (Trinkgelder, Schlüssel, Ummeldungen) plus deine nachgewiesenen Kosten (Spedition, Fahrten, doppelte Miete, Makler für die Mietwohnung) bis zu den amtlichen Höchstbeträgen.
Zweifach geprüft: R 9.9 Abs. 2 LStR (tatsächliche Kosten bis zu den BUKG-Höchstbeträgen; keine Doppel-Erstattung) · Pauschalen BMF v. 28.12.2023 (ab 1.3.2024), amtlich fortgeführt LStH 2026. Ob dein Umzug beruflich veranlasst ist, beurteilt im Zweifel das Finanzamt (Einzelfall). Orientierung, keine Steuerberatung.