Lexikon

Arbeitnehmer · § 9 EStG / BUKG

Beruflicher Umzug: was du absetzen kannst

Ziehst du aus beruflichen Gründen um, kannst du die Kosten absetzen — inklusive einer belegfreien Pauschale von 964 € plus 643 € je weiterer Person.

Rechtsstand 2026

Ist ein Umzug beruflich veranlasst — neuer Job, Versetzung, oder er verkürzt deinen Arbeitsweg um mindestens rund eine Stunde täglich — sind die Kosten Werbungskosten. Absetzbar sind die nachgewiesenen Kosten (Spedition, doppelte Miete, Fahrten) plus eine belegfreie Umzugskostenpauschale.

Die Pauschale

Sie beträgt aktuell rund 964 € für die berechtigte Person und 643 €je weiterer Person im Haushalt (Ehepartner, Kinder). Damit sind Kleinkram und Nebenkosten pauschal abgegolten — größere Posten weist du zusätzlich einzeln nach.

Aus beruflichen Gründen umgezogen? Dann zählt der Umzug als Werbungskosten: eine belegfreie Pauschale für alles Kleine (Trinkgelder, Schlüssel, Ummeldungen) plus deine nachgewiesenen Kosten (Spedition, Fahrten, doppelte Miete, Makler für die Mietwohnung) bis zu den amtlichen Höchstbeträgen.

Pauschale für sonstige Umzugsauslagen (ohne Belege)964 €
Als Werbungskosten ansetzbar964 €

Zweifach geprüft: R 9.9 Abs. 2 LStR (tatsächliche Kosten bis zu den BUKG-Höchstbeträgen; keine Doppel-Erstattung) · Pauschalen BMF v. 28.12.2023 (ab 1.3.2024), amtlich fortgeführt LStH 2026. Ob dein Umzug beruflich veranlasst ist, beurteilt im Zweifel das Finanzamt (Einzelfall). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

Weiter im Lexikon

Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.