Lexikon

Vorsorge · § 3 Nr. 63 EStG

Betriebliche Altersvorsorge: Gehalt steuerfrei umwandeln

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze kannst du aus deinem Brutto steuerfrei in eine Betriebsrente umwandeln — heute spart es Steuer und Sozialabgaben.

Rechtsstand 2026

Bei der Entgeltumwandlung wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts in Beiträge zu einer Betriebsrente um. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bleiben dabei einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 63) — bis zu 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei.

Heute sparen, später versteuern

Der Beitrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen sofort. Die spätere Betriebsrente wird dann voll besteuert (nachgelagert) — der Vorteil liegt im Steuerstundungs- und Zinseffekt sowie im oft niedrigeren Steuersatz im Ruhestand. Viele Arbeitgeber zahlen zudem einen Zuschuss.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) wandelst du Brutto-Gehalt in Beiträge für deine Betriebsrente um — steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG). So viel Steuer sparst du im Einzahlungsjahr:

Steuerersparnis im Einzahlungsjahr900
Steuerfrei bis 7.728 (8 % BBG) — davon nutzt du 3.000.

Die umgewandelten Beiträge sind bis 8 % der BBG steuerfrei (§ 3 Nr. 63) — und bis 4 % der BBG zusätzlich sozialversicherungsfrei. ACHTUNG: Das ist NACHGELAGERTE Besteuerung — die spätere Betriebsrente versteuerst du erst in der Rente (dann meist mit niedrigerem Satz), und die SV-freien Beiträge mindern deine spätere gesetzliche Rente leicht. Die BBG steigt jährlich (Wert prüfen). Ob sich die bAV lohnt, hängt von Arbeitgeber-Zuschuss, Vertragskosten und deinem Rentensatz ab → Versorgungsberatung/Steuerberater. § 3 Nr. 63 EStG gegen den Wortlaut geprüft (Codex Stufe 2). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.