Lexikon

Rente · § 22 EStG

Wie viel von meiner Rente ist steuerpflichtig?

Nicht die ganze Rente wird besteuert — nur ein Anteil, der vom Jahr deines Rentenbeginns abhängt. Und oft bleibt sie unter dem Grundfreibetrag.

Rechtsstand 2026

Deine gesetzliche Rente ist nicht voll steuerpflichtig. Es zählt nur der Besteuerungsanteil (§ 22), und der hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wer früher in Rente ging, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil; für spätere Jahrgänge steigt er schrittweise an. Der einmal festgelegte steuerfreie Euro-Betrag bleibt dann dein Leben lang fest.

Oft bleibt gar keine Steuer

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du keine Einkommensteuer — viele Rentner mit nur der gesetzlichen Rente bleiben darunter. Kommen Betriebsrente, Mieten oder Kapitalerträge dazu, kann sich das ändern.

Besteuerungsanteil-Rechner: Wie viel deiner gesetzlichen Rente ist steuerpflichtig? (wendet die § 22-Tabelle an — keine vollständige Steuerberechnung)

Orientierung, keine Steuerberatung. Rechnet nur den steuerpflichtigen Rentenanteil nach § 22 EStG — nicht die tatsächliche Steuer. Nur für Rentenbeginn ab 2023 (frühere Jahrgänge: andere Tabellenwerte). Stand VZ 2026, ohne Gewähr.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

Weiter im Lexikon

Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.