Deine gesetzliche Rente ist nicht voll steuerpflichtig. Es zählt nur der Besteuerungsanteil (§ 22), und der hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wer früher in Rente ging, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil; für spätere Jahrgänge steigt er schrittweise an. Der einmal festgelegte steuerfreie Euro-Betrag bleibt dann dein Leben lang fest.
Oft bleibt gar keine Steuer
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du keine Einkommensteuer — viele Rentner mit nur der gesetzlichen Rente bleiben darunter. Kommen Betriebsrente, Mieten oder Kapitalerträge dazu, kann sich das ändern.
Besteuerungsanteil-Rechner: Wie viel deiner gesetzlichen Rente ist steuerpflichtig? (wendet die § 22-Tabelle an — keine vollständige Steuerberechnung)
Orientierung, keine Steuerberatung. Rechnet nur den steuerpflichtigen Rentenanteil nach § 22 EStG — nicht die tatsächliche Steuer. Nur für Rentenbeginn ab 2023 (frühere Jahrgänge: andere Tabellenwerte). Stand VZ 2026, ohne Gewähr.