Lexikon

Vorsorge · § 84 EStG

Riester: wie viel schenkt dir der Staat?

Grundzulage 175 € plus bis zu 300 € je Kind — voll ausgeschöpft, wenn du 4 % deines Vorjahres-Einkommens einzahlst.

Rechtsstand 2026

Riester lohnt vor allem über die Zulagen: 175 € Grundzulage im Jahr (§ 84), dazu je Kind 300 € (für ab 2008 geborene) bzw. 185 € (davor geboren). Bei Familien mit mehreren Kindern trägt der Staat oft den Großteil des Beitrags.

Die Bedingung: 4 % Eigenbeitrag

Die volle Zulage gibt es nur, wenn du 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens (inkl. Zulagen, max. 2.100 €) einzahlst — der Mindesteigenbeitrag (§ 86). Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt. Über die Steuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug (§ 10a) mehr bringt als die Zulagen.

Riester-Rechner: wie viel Zulage bekommst du vom Staat — und wie viel musst du selbst einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten?

§§ 84/85/86 EStG (verifiziert): Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008) / 185 € (vorher), Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahres-Bruttos (Deckel 2.100 € inkl. Zulagen, Sockel 60 €). Voraussetzung: Riester-Förderberechtigung. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.