Riester lohnt vor allem über die Zulagen: 175 € Grundzulage im Jahr (§ 84), dazu je Kind 300 € (für ab 2008 geborene) bzw. 185 € (davor geboren). Bei Familien mit mehreren Kindern trägt der Staat oft den Großteil des Beitrags.
Die Bedingung: 4 % Eigenbeitrag
Die volle Zulage gibt es nur, wenn du 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens (inkl. Zulagen, max. 2.100 €) einzahlst — der Mindesteigenbeitrag (§ 86). Zahlst du weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt. Über die Steuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug (§ 10a) mehr bringt als die Zulagen.
Riester-Rechner: wie viel Zulage bekommst du vom Staat — und wie viel musst du selbst einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten?
§§ 84/85/86 EStG (verifiziert): Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € (ab 2008) / 185 € (vorher), Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahres-Bruttos (Deckel 2.100 € inkl. Zulagen, Sockel 60 €). Voraussetzung: Riester-Förderberechtigung. Orientierung, keine Steuerberatung.