Die Rürup- oder Basisrente ist auf Selbstständige zugeschnitten, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Ihr Vorteil ist der Steuerabzug: Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) — bis zu einem an die Rentenversicherung gekoppelten Höchstbetrag (rund 29.000 € / 58.000 € bei Zusammenveranlagung).
Der Haken
Dafür ist das Kapital streng gebunden: keine Auszahlung als Einmalbetrag, nicht vererbbar (außer an Ehepartner/Kinder über Zusatzbausteine), erst als lebenslange Rente ab 62/63. In der Auszahlung wird die Rente dann nachgelagert besteuert. Der Hebel liegt also in der Ansparphase — je höher dein Steuersatz heute, desto mehr bringt der Abzug.
Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2/Abs. 3 EStG) — bis zum Höchstbetrag. Für Solo-Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung der wirksamste steuerliche Altersvorsorge-Hebel.
Nachgelagerte Besteuerung: die Ersparnis heute ist kein „Geschenk" — die spätere Rürup-Rente wird im Alter versteuert (meist niedrigerer Steuersatz). Rürup ist gebunden (lebenslange Leibrente, nicht kapitalisierbar/vererbbar). Hier nur der Steuerabzug heute, keine Renditebetrachtung.
Höchstbetrag = Höchstbeitrag zur knappschaftlichen RV (2026: 30.826 € ledig / 61.652 € zusammen), jährlich angepasst — § 10 Abs. 3 EStG. 100-%-Abzug seit 2023, § 32a-Tarif zweifach verifiziert. Vereinfacht: ohne KV/PV-Vorsorgeaufwendungen (eigener Topf § 10 Abs. 1 Nr. 3). Orientierung, keine Steuerberatung.