Lexikon

Vorsorge · § 10 EStG

Rürup / Basisrente: 100 % absetzbar — vor allem für Selbstständige

Seit 2023 kannst du Beiträge zur Basisrente voll als Sonderausgaben absetzen — bis zu einem hohen Höchstbetrag. Der stärkste Steuerhebel für Selbstständige ohne gesetzliche Rente.

Rechtsstand 2026

Die Rürup- oder Basisrente ist auf Selbstständige zugeschnitten, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Ihr Vorteil ist der Steuerabzug: Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) — bis zu einem an die Rentenversicherung gekoppelten Höchstbetrag (rund 29.000 € / 58.000 € bei Zusammenveranlagung).

Der Haken

Dafür ist das Kapital streng gebunden: keine Auszahlung als Einmalbetrag, nicht vererbbar (außer an Ehepartner/Kinder über Zusatzbausteine), erst als lebenslange Rente ab 62/63. In der Auszahlung wird die Rente dann nachgelagert besteuert. Der Hebel liegt also in der Ansparphase — je höher dein Steuersatz heute, desto mehr bringt der Abzug.

Beiträge zur Basisrente (Rürup) sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2/Abs. 3 EStG) — bis zum Höchstbetrag. Für Solo-Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung der wirksamste steuerliche Altersvorsorge-Hebel.

Nachgelagerte Besteuerung: die Ersparnis heute ist kein „Geschenk" — die spätere Rürup-Rente wird im Alter versteuert (meist niedrigerer Steuersatz). Rürup ist gebunden (lebenslange Leibrente, nicht kapitalisierbar/vererbbar). Hier nur der Steuerabzug heute, keine Renditebetrachtung.

Höchstbetrag = Höchstbeitrag zur knappschaftlichen RV (2026: 30.826 € ledig / 61.652 € zusammen), jährlich angepasst — § 10 Abs. 3 EStG. 100-%-Abzug seit 2023, § 32a-Tarif zweifach verifiziert. Vereinfacht: ohne KV/PV-Vorsorgeaufwendungen (eigener Topf § 10 Abs. 1 Nr. 3). Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.