Vermietest du eine Immobilie, kannst du den Gebäudewert über die Jahre abschreiben (Absetzung für Abnutzung, § 7) — das mindert deinen steuerpflichtigen Mietüberschuss. Wichtig: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden (der nutzt sich nicht ab). Der Bodenanteil muss also herausgerechnet werden.
Welcher Satz gilt?
Linear je nach Baujahr: 2 % (Fertigstellung ab 1925), 2,5 % (vor 1925), 3 % (Neubau ab 2023). Für neu gebaute Wohngebäude gibt es zusätzlich eine degressive AfA von 5 % (Baubeginn 10/2023 bis 09/2029), die in den ersten Jahren mehr bringt.
Gebäude-AfA: Wie viel deiner Mietimmobilie kannst du jährlich abschreiben? Nur der Gebäudeanteil zählt — Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
§ 7 Abs. 4 EStG: 2 % (Baujahr 1925–2022) · 2,5 % (vor 1925) · 3 % (Fertigstellung ab 2023 bzw. Gewerbe). § 7 Abs. 5a: degressiv 5 % vom Restwert für neue Wohngebäude (Baubeginn 10/2023–09/2029) — zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Bemessungsgrundlage = nur Gebäudeanteil (Grund & Boden herausrechnen). Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann per Gutachten höhere AfA erlauben. Orientierung, keine Steuerberatung.