Lexikon

Immobilien · § 7 EStG

Gebäude-AfA: was du als Vermieter jährlich absetzt

Das Gebäude nutzt sich ab — und dieser Wertverlust senkt jedes Jahr deine Steuer. Nur der Grund und Boden bleibt außen vor.

Rechtsstand 2026

Vermietest du eine Immobilie, kannst du den Gebäudewert über die Jahre abschreiben (Absetzung für Abnutzung, § 7) — das mindert deinen steuerpflichtigen Mietüberschuss. Wichtig: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden (der nutzt sich nicht ab). Der Bodenanteil muss also herausgerechnet werden.

Welcher Satz gilt?

Linear je nach Baujahr: 2 % (Fertigstellung ab 1925), 2,5 % (vor 1925), 3 % (Neubau ab 2023). Für neu gebaute Wohngebäude gibt es zusätzlich eine degressive AfA von 5 % (Baubeginn 10/2023 bis 09/2029), die in den ersten Jahren mehr bringt.

Gebäude-AfA: Wie viel deiner Mietimmobilie kannst du jährlich abschreiben? Nur der Gebäudeanteil zählt — Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

§ 7 Abs. 4 EStG: 2 % (Baujahr 1925–2022) · 2,5 % (vor 1925) · 3 % (Fertigstellung ab 2023 bzw. Gewerbe). § 7 Abs. 5a: degressiv 5 % vom Restwert für neue Wohngebäude (Baubeginn 10/2023–09/2029) — zweifach gegen die Primärnorm geprüft. Bemessungsgrundlage = nur Gebäudeanteil (Grund & Boden herausrechnen). Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann per Gutachten höhere AfA erlauben. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.