Lexikon

Eigenheim · § 3 Nr. 72 EStG

Solaranlage aufs Dach — welche Steuer fällt an?

Für die typische private Dach-Anlage fällt seit den Reformen 2022/2023 weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer beim Kauf an — bis zu klaren Leistungsgrenzen.

Rechtsstand 2026

Wer sich eine Solaranlage aufs Dach setzt, fürchtet oft den Steuer-Papierkram. Für die typische private Anlage ist er seit 2022/2023 fast verschwunden — zwei Reformen greifen zusammen:

Einkommensteuer: befreit (§ 3 Nr. 72)

Die Einnahmen (Einspeisevergütung, selbst verbrauchter Strom) sind einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Person hat. Ist sie befreit, „ist kein Gewinn zu ermitteln" — du brauchst also keine EÜR und keine Anlage für die Anlage.

Umsatzsteuer: 0 % beim Kauf (§ 12 Abs. 3)

Kauf und Installation auf Wohngebäuden unterliegen dem Nullsteuersatz — bei bis zu 30 kWp gilt die Voraussetzung als gesetzlich erfüllt. Du zahlst also keine Umsatzsteuer auf die Anlage und musst dich nicht als Unternehmer registrieren, nur um sie zurückzuholen.

Seit den Reformen 2022/2023 ist die kleine Dach-PV steuerlich stark vereinfacht: bis zu bestimmten Leistungsgrenzen fällt weder Einkommensteuer (§ 3 Nr. 72 EStG) noch Umsatzsteuer beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG, 0 %) an. Prüf deine Anlage:

Grenzen § 3 Nr. 72 EStG: ≤ 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit UND ≤ 100 kWp pro Person — zweifach gegen den Wortlaut geprüft (Codex Stufe 2). Aging: die einheitliche 30-kWp-je-Einheit-Grenze gilt erst seit JStG 2024 (vorher 15/30 nach Gebäudetyp gestaffelt). Der USt-Nullsteuersatz greift bei Anlagen auf/bei Wohngebäuden; ≤ 30 kWp gelten die Voraussetzungen gesetzlich als erfüllt. Orientierung, keine Steuerberatung.

Belegt am Gesetzestext

Jede Aussage in diesem Artikel ist zweifach am Primärtext geprüft (unabhängiger Zweitpass). Quellen:

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Orientierung, keine Steuerberatung — die eigentliche Steuer rechnest du im jeweiligen Rechner, komplexe Fälle gehören zum Steuerberater.